Dem Domkapitel als eigenständiger Körperschaft des öffentlichen Rechts obliegt die Verwaltung der Hohen Domkirche; es ist zuständig für den Erhalt und Unterhalt der zum Dom gehörenden Gebäude (beispielsweise der Kurien), für die Feier der Gottesdienste an Sonn-, Feier- und Werktagen, die Beratung von Bistumsleitung und -verwaltung. Das Domkapitel ist Konsultorenkollegium bei Vakanz des Bischöflichen Stuhles und hat schließlich - als vornehmste Aufgabe - die Wahl eines neuen Bischofs vorzunehmen.
Der Dompropst wird von den residierenden Mitgliedern des Domkapitels aus ihren Reihen geheim gewählt und vom Bischof bestätigt, der Domdechant dagegen aus den residierenden Mitgliedern des Domkapitels nach Anhörung des Domkapitels vom Bischof ernannt. Die Domkapitulare werden abwechselnd nach Anhörung oder mit Zustimmung des Domkapitels vom Bischof ernannt. Die Domvikare werden nach Anhörung des Domkapitels vom Bischof ernannt.
Das Amt der Domkapitulare erlischt durch Tod oder Verzicht. Regelmäßig verzichten die Mitglieder des Domkapitels mit vollendetem 75. Lebensjahr auf ihr Amt; die "Emeriti" behalten das Recht, die domkapitularische Kleidung sowie das Kapitelskreuz zu tragen.
Das Trierer Domkapitel hat in kirchenpolitisch unruhigen Zeiten ("Trierer Wirren" und Kulturkampf im 19. Jahrhundert, Nationalsozialismus und "Saarfrage" im 20. Jahrhundert) eine eminent wichtige Partnerrolle für den Bischof und die Bistumsleitung gespielt. Seine Bedeutung trat auch anlässlich der Heilig-Rock-Ausstellungen / -Wallfahrten 1810, 1844, 1891, 1933, 1959, 1996 und 2012 in besonderer Weise hervor. In seiner Sitzung vom 26. Juni 1995 beschloss das Domkapitel neue Statuten, die der Bischof von Trier am 29. Juni 1995 bestätigte.