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Vermittlungsbedingungen für Führungen der Dom-Information

  1.  Die Dom-Information tritt gegenüber dem Kunden*, der Verbraucher* im Sinne des § 13 BGB ist, als Vermittlerin der Führungen auf, prüft die Terminanfrage auf die Möglichkeit der Durchführung und stellt den Kontakt zu einem autorisierten Kirchenführer*  zum angefragten Termin her unter Austausch der jeweiligen Kontaktdaten.

    Führungen sind nur außerhalb der Gottesdienste, Veranstaltungen und Feiern im Dom möglich.
     
  2. Für die von der Dom-Information vermittelten Führungen gelten die unter www.dominformation.de  veröffentlichten und in der Vermittlungsbestätigung genannten Preise.
     
  3. Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt bei Domführungen 30 Personen. Werden diese Zahlen überschritten, so wird die Gruppe geteilt. Bei Kindergruppen (4-16 Jahre) beträgt die zulässige Gruppengröße nur 20 Teilnehmer.

    Bei  Grabungs-, Maximin- und Themenführungen gelten die auf der Homepage veröffentlichten maximalen Teilnehmerzahlen.
     
  4. Der Kirchenführer ist verantwortlicher Erbringer* der Leistung und der Vertragspartner* des Kunden für Ablauf und Inhalte der Führung.
     
  5. Der Vertrag des Kirchenführers regelt mit dem Kunden die Rahmen-bedingungen der Führung, auch den Stornierungsfall und eine Absage der Führung aufgrund kurzfristig erforderlicher Domschließungen.


Hier veröffentlichen wir zur Information Bedingungen, die in allen Verträgen der Kirchenführer gelten:

  • Die Bezahlung der Führung erfolgt zu Beginn der Führung bar gegen Quittung an den Kirchenführer. In Ausnahmefällen schreibt der Kirchenführer eine Rechnung. Unter Umständen fällt eine Gebühr an.
     
  • Stornierung/Nichterscheinen der Gruppe
    Bei Stornierung ab 48 Stunden vor der gebuchten Führung sowie bei Nichterscheinen der Teilnehmer stehen dem Kirchenführer 100 % des vereinbarten Preises zu und sind nach Rechnungslegung des Kirchenführers vom Kunden zu überweisen.
  • Für Kinder unter 7 Jahren sowie Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter wird vom Kirchenführer keine Aufsichtspflicht übernommen, ausreichendes Aufsichtspersonal ist von der Gruppe sicher zu stellen.
     
  • Der Kunde beachtet die Hausordnung des Domes während der Führung und den besonderen Charakter als religiöse Stätte und Weltkulturerbe. Rücksichtnahme und ein angemessenes Verhalten werden erwartet.


Es gelten folgende Hinweise:

  • Essen und Trinken und der Gebrauch des Handys sind im Dom nicht erlaubt.
  • Eine der religiösen Stätte angemessene Kleidung wird erwartet.
  • Das Mitführen von Hunden und anderen Tieren ist nicht erlaubt (Ausnahme: Assistenzhunde).
  • Das Wegwerfen jeglicher Gegenstände und Abfälle ist verboten.
  • Das Fotografieren und Filmen mit Stativ ist verboten.
  • Die Teilnehmer bleiben in der Gruppe zusammen.
  • Den Anweisungen des Personals des Domes ist Folge zu leisten.
  • Bei Verstoß gegen obige Konditionen können einzelne Personen des Domes verwiesen werden.

Wir verweisen auf die Erklärung zum Datenschutz.

 *Aus Gründen der Vereinfachung wurde einmalig die männliche Form gewählt. Es sind selbstverständlich Frauen und Männer gemeint.